Wettkampfreglement

Wettkampfreglement MottUp Cuorsa Verticala

 

1. Haftungsausschluss:

Jeder Athlet befreit die Veranstalter und Helfer der von ihm bestrittenen MottUp Cuorsa Verticala Veranstaltung von sämtlichen Haftungsansprüchen. Eingeschlossen sind alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die er oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können. Jedem Athlet ist bekannt, dass die Teilnahme an der von ihm bestrittenen MottUp Race Veranstaltung Gefahren in sich birgt.

 

2. Zustand des Athleten:

Der Athlet ist verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.

 

3. Ausrüstung:

Der Athlet ist für seine Ausrüstung selber verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sie den Wettkampfvorschriften des SAC entspricht. Wo nicht anders aufgeführt, gilt das Reglement des Ski Alpinismus Schweizer Cup. Jeder Teilnehmer ist während des Wettkampfs mit einer Stirnlampe ausgerüstet. Auf der gesamten Strecke besteht keine Helm trage Pflicht, es wird jedoch ein Helm empfohlen.

 

4. Startnummer: 

Der Athlet ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebene Startnummer zu tragen. Sie darf vom Athleten weder gefalzt, verschnitten noch verdreckt werden. Die Startnummer ist während des Laufens auf der Vorderseite gut sichtbar zu tragen. Die Startnummer muss im Ziel am Veranstalter abgegeben werden. Bei nicht Abgabe wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben.

 

5. Behinderung anderer Athleten:

Es ist verboten, andere Athleten in irgendeiner Form zu behindern, sei es durch stossen, abdrängen, den Weg versperren, Sabotage der Ausrüstung etc.

 

6. Verlassen der Rennstrecke:

Das Verlassen der offiziellen Rennstrecke ist verboten. Die markierte Skipiste darf nicht verlassen werden.

 

7. Wettkampf-Abbruch:

Die Rennleitung ist über jeden vorzeitigen Wettkampf-Abbruch unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Sollte aufgrund sehr schlechter Witterung oder anderen Einflüssen das Rennen abgebrochen oder abgesagt werden, so wird das Startgeld nicht zurückerstattet.

 

8. Hilfe von Dritten:

Athleten dürfen nicht von Tempomachern oder Betreuern begleitet werden. Jede körperliche Hilfe für Athleten ist verboten. 

 

9. Weisungen von Offiziellen und Helfern

Den Weisungen von offiziellen und Helfern ist Folge zu leisten. 

 

10. Konsequenzen bei Regelverstössen

Bei Regelverstössen wird der Athlet von Offiziellen verwarnt oder je nach Härte des Vergehens disqualifiziert.

 

11. Startgelder

Für beide Strecken, "STRICHA 1" und "STRICHA 2" ist eine Startgebühr von CHF 30.- bei Online Anmeldung bis am Vortag zu entrichten. Am Renntag ist die Startgebühr CHF 35.-. Die Startgebühr ist bei der Startnummer-Ausgabe zu bezahlen.

 

Um die Lesbarkeit des Wettkampfreglements nicht zu erschweren, sind alle Personenbezeichnungen in der männlichen Form gehalten und sind als Kurzform für beide Geschlechter gedacht.

Das OK dankt für die Kenntnisnahme des Reglements.